Kosten Dr. Hüttmayr
Als Kieferorthopäde bieten wir auch Gratiszahnspange bzw. Krankenkassenzahnspange an. Die Höhe der Zuschüsse der Krankenkasse hängt vom Ausmaß der Zahnfehlstellung ab:
IOTN Grad 4 oder 5
Bei einer massiven Zahnfehlstellung übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten einer abnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange für Ihr Kind.
IOTN Grad 3
Bei einer Zahnfehlstellung diesen Grades können die schon bestehenden Zuschüsse beantragt werden (abhängig von der Krankenkasse; etwa 370 – € 1.000 pro Jahr).
IOTN Grad 1 & 2
Bei geringfügigen Fehlstellungen wird kein Zuschuss für eine abnehmbare oder festsitzende Zahnspange von der Kasse gewährt.
Kostenübersicht
IOTN-Feststellung: € 55
Rückvergütung derzeit € 44
Frühbehandlung: € 945 – € 1.200
Rückvergütung derzeit zwischen 756€ – 945€ (meist herausnehmbare Zahnspange)
Festsitzende Zahnspange: ca. € 4.980 (je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad kann das Honorar ±25% variieren)
Rückvergütung derzeit zwischen € 3.042 – € 3.803
Ausgliederung der Apparatur nach Behandlerwechsel: € 250
Rückvergütung derzeit € 152
Ausgliederung der Apparatur bei Behandlungsabbruch: € 250
Rückvergütung derzeit € 152
Reparaturen während der Früh- und Hauptbehandlung werden in der Regel nicht verrechnet.
Bei mehrjährigen Behandlungen werden die Kosten in Teilzahlungen aufgeteilt.
Diese Tarife gelten nur für die IOTN-Grade 4 & 5 bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren.
Kosten Dr. Kirschner
Beratung | € 70.- (wird bei Behandlungsbeginn gutgeschrieben) |
Therapie „ohne Zahnspange“: Kontrolle des Zahndurchbruches, Röntgen, Zusammenarbeit mit LogopädInnen, myofunktionelles Training etc. | je nach Aufwand € 100,- bis € 500,- |
Therapie im Milchgebiss | € 900,- bis € 1.450,- |
Therapie im Wechselgebiss | € 1.490,- bis € 2.300,- |
Therapie im bleibenden Gebiss (Jugendliche) | € 4.500,- bis € 6.400,- |
Das erste Retentionsgerät und Kontrollen sind in der Behandlungspauschale inkludiert.
Kostenrückerstattung der Krankenkassen
- Dr. Kirschner ist eine von allen Krankenkassen akkreditierte kieferorthopädische Wahlzahnarztpraxis.
- 2015: Patienten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und deren Fehlstellung in die Kategorie IOTN 4 oder 5 fällt, haben Anspruch auf Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen in der Höhe von 80% des Kassenvertragstarifs (bei festsitzender Zahnspange ca. € 3.650.-)
- Krankenkassen wie BVA, SVA und KFA refundieren 100% der Kassenvertragstarifs.
- 2017: Den aktuellen Rückerstattungsbetrag erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse.
- 2018: Den aktuellen Rückerstattungsbetrag erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse.